Jana Brückner &
Adelheid Singer

Unsere Leistungen
auf Augenhöhe, schnell, individuell, vertraulich, präzise & aktuell
umfassende Beratung
alle steuerlichen Belange, Gründungen, Umwandlungen
Auswertung & Analyse
Wirtschaftlichkeit, Geldfluss, Liquidität
laufende Arbeiten
Buchführung, Lohnabrechnung
Hilfeleistung & Erstellung
Steuererklärungen, Jahresabschlüsse
Kommunikation
mit Ihrer Bank, Präsentationen
Begleitung
bei Prüfungen, bei Unternehmensnachfolge
Veranstaltungen/Info's
So günstig (brutto = netto) und in dieser Höhe können Sie Ihren Mitarbeitern derzeit keinen anderen Zuschuss zukommen lassen. Ursprünglich war diese Sonderzahlung nur für die Pflegeberufe vorgesehen. Aber durch Widerstände und Abgrenzungsschwierigkeiten wurde in dem § 3 Nr. 11a EStG keine Einschränkung nach Berufsgruppen aufgenommen. Durch den Corona-Alltag sind so ziemlich alle Arbeitnehmer von zusätzlichen Belastungen betroffen und somit ist der Weg frei für die Sonderzahlungen.
Sie können individuell jedem Ihrer Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei Geld auszahlen oder als Sachleistungen zukommen lassen. Voraussetzungen dafür sind:
- im Lohnkonto aufzeichnen
- nach oben begrenzt auf insgesamt 1.500 Euro – auch in kleineren Beträgen auf mehrere Monate verteilbar
- nur als echte Zusatzleistung begünstigt, nicht mit dieser Sonderzahlung irgendeine vereinbarte oder übliche Zahlung ersetzen (z.B. Weihnachtsgeld nicht ersetzen!)
- Auszahlung bis 31.12.2020 durchführen (Verlängerung bis 31.01.2021 wird gerade vom Gesetzgeber diskutiert)
Damit haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmern finanzielle Anerkennung zu gewähren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, eine nicht zu verachtende Idee. Natürlich sind die Zahlungen nur ratsam, wenn Ihre Firma trotz Corona-Krise betriebswirtschaftlich genug Puffer hat.
Liebe Mandanten,
wir hoffen, dass Sie trotz allem optimistisch nach vorne schauen und geben Ihnen ein paar Hinweise bzw. Tipps:
- Immer aktuelle Informationen des Steuerberaterverbandes zum Thema Corona
- USt-Sondervorauszahlung 2020 bei Monatszahlern herabsetzen
- Soforthilfen 5.000€-60.000€ (MWAE)
- HÄUFIG gestellte Fragen (MWAE)
- Unterstützung für Unternehmen >>> Wirtschaftsförderung Brandenburg WFBB
- Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz bei Umsatzeinbußen für Selbständige und Ausfall von Arbeitnehmernunter (Quarantäne oder Kinderbetreuung)
- Mit Lieferanten Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen treffen
- Hausbank nach kurzfristigen Krediten oder Tilgungsaussetzungen fragen
- bei Ihrer Versicherung anfragen, ob sie gegebenenfalls eintritt
- holen Sie sich Branchen-Infos von Ihrem Berufsverband
- Anpassung von ESt- und KSt-Vorauszahlungen auch rückwirkend nutzen
- wenn für 2019 Erstattungen zu erwarten sind, JA vorziehen
- bei anstehenden Fristen gegenüber dem FA sind Verlängerungen möglich
- USt-Voranmeldung zum 10.04.2020 gegebenenfalls stunden lassen
Sofern wir in Sachen KUG und Steuerzahlungen für Sie tätig werden können, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir besprechen dann gemeinsam und individuell sinnvolle Maßnahmen.
In eigener Sache: sehen Sie es uns bitte nach, wenn sich auch bei uns die Arbeit etwas verzögert. Die Kita- und Schulschließungen werden dazu führen, dass einige unserer Mitarbeiterinnen nicht im Büro sein können. Aber wir gewährleisten Ihre Betreuung durch die gesamte Mannschaft unter Umständen auch von zu Hause aus. Wir geben alles und rufen in Sie zurück. Jetzt hilft uns auch der digitale Fortschritt… .
Bleiben Sie gesund und weiterhin optimistisch