Jana Brückner &
Adelheid Singer

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Hintergrund: Jeder Eigentümer eines Grundstücks zahlt Grundsteuer, aber die bisherigen Wertgrundlagen sind veraltet – 1934 (Ost) und 1964 (West).
Daher kam das Grundsteuerreform-Gesetz 2019 mit dem Ziel: Einheitlichkeit und Aktualität zu schaffen. Im Mai 2022 erwarten wir dazu Info-Post vom Land Brandenburg mit weiteren Details. Das voraussichtliche Zeitfenster für die Erklärungen wird zwischen Juli 2022 bis Oktober 2022 liegen. Ab 2025 erfolgen dann die Festsetzungen der neuen Grundsteuer anhand neuer Hebesätze der Gemeinden
Jeder Eigentümer kann und darf diese Erklärung selbst erstellen und abgeben.
Hinweise und Fakten dazu auf: https://grundsteuerreform.de/
Möchten Sie allerdings unsere Dienstleistung in dieser Angelegenheit in Anspruch nehmen, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Wir senden Ihnen ein Honorarangebot samt zugeschnittener Checkliste zu.
Für ein passgenaues Angebot, teilen Sie uns bitte formlos bis 20.04.2022 Ihre Grundstücke mit – Adresse und Art (z.B. unbebaut, Garten, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Fabrikationshalle, Verwaltungsgebäude, Geschäftshaus).
(auf der Seite: Download finden Sie dazu u.a. einen Wohnflächenrechner)
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